Zwischen einer Privat-Praxis und einer Krankenkassen-Praxis gibt es eine Reihe wichtiger Unterschiede. Einige besonders wichtige, sind hier angeführt:
- Datenschutz
- Interventions- und Behandlungs-Methoden
- Behandlungs-Dauer
- Bezahlung
- Bescheinigungen (Gutachten, Atteste, Arbeitsunfähigkeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
1. Datenschutz
Privat-Praxen haben einen höheren Datenschutz; alles was zwischen Therapeut und Klient besprochen wird bleibt in der Praxis. Niemand erfährt es.
Krankenkassen-Praxen leiten bereits bei der "Antragsstellung auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen" persönliche Daten und Diagnose an die Krankenkasse weiter (Stichwort: "Gläserner Patient"). Diese Daten verbleiben dauerhaft in den Akten der Krankenversicherung. Bestimmte Anträge und Diagnosen können dazu führen, dass man bei einer privaten Krankenversicherung, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung künftig nicht mehr versichert wird oder erhebliche Risikozuschläge zahlen muss.
Auch im Hinblick auf Berufswahl und Berufsausübung spielt dieser Unterschied eine bedeutsame Rolle.
2. Interventions- und Behandlungs-Methoden
In Privat-Praxen können die Therapeuten aus dem gesamten Spektrum der Therapie-Methoden für die sie ausgebildet sind, das Passende wählen und anwenden. Die Interventions-Planung orientiert sich an individuellen Bedürfnissen undErfordernissen des jeweiligen Klienten und seiner besonderen Situation. Der Kient bekommt, wasmedizinisch sinnvoll ist.
Vertragstherapeuten der Krankenkassen sind in der Methoden-Wahl durch Vorgaben im Leistungskatalog der Krankenkassen eingeschränkt. Obschon die Vertragstherapeuten der Krankenkassen auch sogenannte IGEL-Leistungen anbieten können,ist die Therapieplanung und Therapiegestaltung oftdurchEinschränkungenund Auflagenvon der Krankenkasse geprägt.
3. Behandlungs-Dauer
Die Privat-Praxis ist darauf angewiesen für die Klienten möglichst rasch subjektive und objektive Erfolge zu realisieren.
Vertragspsychotherapeuten der Krankenkassen erhalten nach Gewährung der Kostenerstattung von der Krankenkasse automatisch 6 bis 12 Stunden bezahlt - unabhängig davon was in diesen Stunden erreicht wird. Bei manchen Krankenkassen ist ein neuerlicher Therapie- oder Kur-Antrag erst nach einer bestimmten Zeit möglich.
4. Bezahlung
Die meisten Privat-Praxen stellen ihre Klienten von der Praxisgebühr frei. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise im voraus und vom Klienten selbst.
Kassen-Praxen erheben von den Patienten immer Praxisgebühren. Auch hier erfolgt die Bezahlung üblicherweise im voraus und vom Klienten selbst über den monatlichen Krankenkassen-Versicherungsbeitrag. Dieser ist nach dem Solidaritäts-Gedanken auf dem alle Versicherungen basieren auch dann fällig, wenn keine therapeutische Leistung in Anspruch genommen wird.
5. Bescheinigungen (Gutachten, Atteste, Arbeitsunfähigkeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
Gültige Bescheinigungen, Gutachten, Atteste, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen können sowohl Privat- wie auch Kassen-Praxen ausstellen.
Ein bedeutender Unterschied ergibt sich beim "Antrag auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall".Dieser muss bei Privat-Praxen extra gestellt werden (durch den Klienten selbst oder durch den Therapeuten), bei Kassen-Praxen läuft dies automatisiert (im Regelfall durch den Therapeuten).
Soweit eine kurze Übersicht der wichtigsten Unterschiede und Gleichheiten von Privat-Praxen und Kassen-Praxen. Wenn etwas fehlt oder wenn Sie etwas ergänzen möchten: Senden Sie ein E-mail.
Schnell-Navigation: Artikel-Verzeichnis.
Im Artikel "Wie finde ich den richtigen Therapeuten?" finden Sie eine Liste mit Qualitätskriterien guter Therapeuten und guter Psychotherapie sowie einen Fragenkatalog um die erste Kontaktaufnahme zu erleichtern.